Worauf Sie als Freelancer bei einer Kündigung achten sollten
Seinem aktuellen Arbeitgeber Lebewohl zu sagen, damit haben viele Menschen Mühe. Auch Sie als Freelancer können vor dem Problem stehen, dass Ihr Projekt Ihnen irgendwann keine Freude mehr bereitet, auch wenn Sie am Anfang voller Enthusiasmus gestartet haben. Natürlich kann es auch den umgekehrten Fall geben, dass Ihr Einsatzbetrieb mit Ihren Leistungen nicht mehr zufrieden ist und den Verleihvertrag aus diesem Grund kündigt. Keine schöne Situation, doch kein Grund zur Panik. In den nächsten Zeilen erfahren Sie, worauf Sie bei einer Kündigung achten sollten.
So kündigen Sie als Freelancer Ihren Vertrag
Als Freelancer haben sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber das Recht, den Einsatzvertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung setzt nicht voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt: „Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden“ (hierzu mehr in Art. 404 OR Abs. 1).
Achten Sie bei ihrem Kündigungsschreiben darauf, dass Sie …
…das Schreiben klar und verständlich formulieren. Dazu gehören auch die richtige Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers und eine Betreffzeile mit dem Titel „Kündigung“.
…das Kündigungsdatum klar hervorheben. Lassen Sie sich zur Sicherheit auch den Erhalt des Schreibens schriftlich bestätigen.
…das Schreiben am Ende unterzeichnen.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt …
… Gilt in erster Linie das, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich vereinbart haben. Doch bei Unklarheiten können Sie sich immer auf das Obligationenrecht stützen, worin Ihre Rechte und Pflichten als Freelancer (externer Mitarbeitende) geregelt sind (hierzu mehr in Art. 404 OR).
Im Fall von eyepersonal AG sehen die Kündigungsfristen wie folgt aus:
- Während der Probezeit: 2 Arbeitstage
- Während den ersten 3 Monaten: 2 Arbeitstage
- 4 bis 6 Monate: 7 Tage
- Ab dem 7. Monat: 1 Monat
- Ab dem 2. Bis zum 9. Anstellungsjahr: 2 Monate
Im Einsatzvertrag können individuell auch längere Kündigungsfristen verabredet werden. Einsätze auf bestimmte Dauer enden ohne Kündigungsfrist.
Aber vergessen Sie nicht: Jede Kündigung ist letztendlich individuell und jeder Fall unterschiedlich. Im Zweifel kann immer noch ein Experte konsultiert werden.