
Schaffe i de Schwiiz
Arbeiten Sie zum ersten Mal in der Schweiz? Dann beachten Sie folgende Punkte.
- Für Angehörige aus einem EU/EFTA-Land gilt die volle Personenfreizügigkeit.
- Bei einer Erwerbstätigkeit unter drei Monaten werden Sie von Ihrem Arbeitgeber über ein elektronisches Meldeverfahren angemeldet.
- Um sich bei Ihrer Wohngemeinde anzumelden, benötigen Sie
- eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass
- eine Arbeitsbescheinigung (z.B. Arbeitsvertrag) des Arbeitgebers
- Eine jährliche Steuererklärung zum Einkommen muss abgegeben werden (Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsbewilligung C wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.)
- Folgende Sozialversicherungen sind obligatorisch:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Folgende Ansprüche haben Sie:
- Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
- Anspruch auf Familienzulagen (Kinder-, Ausbildungszulagen)
Läbe i de Schwiiz
Wenn Sie in die Schweiz umziehen möchten, dürften Sie folgende Punkte interessieren.
- Melden Sie sich nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Wohngemeinde an. Dies spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft.
- Um eine geeignete Wohnung zu finden, kontaktieren Sie am besten einen Immobilienverwalter in Ihrer bevorzugten Wohnregion. Auch Immobilienportale wie Homegate helfen Ihnen dabei, eine passende Wohnung zu finden.
- Es ist von Vorteil, wenn Sie sich mit dem Schweizer Politsystem befassen. Hier können Sie sich einen Überblick über die Schweizer Politlandschaft verschaffen.
- Wenn Sie Kinder haben, dürfte Sie auch das Schweizer Bildungssystem interessieren.
- Zu den vielfältigen Freizeitaktivitäten in der Schweiz gelangen Sie hier.
- In der Schweiz leben, ohne die wichtigsten Traditionen und Bräuche zu kennen? Machen Sie sich hier ein Bild über Brauchtum und Tradition der Schweizerinnen und Schweizer.
- Auch ein Reiseknigge wird Ihnen dabei behilflich sein, Sie mit einigen Schweizer Eigenheiten vertraut zu machen.
Ist Ihnen noch etwas unklar? Dann fragen Sie uns ungeniert!
