Sozialleistungen für Erwerbstätige in der Schweiz
In der Schweiz hängt die Höhe des Einkommens von der jeweiligen Branche und dem ausgeübten Beruf ab. Es gibt keinen branchenspezifischen Mindestlohn.
Grundsätzlich kann man sagen, dass das Sozialversicherungssystem in der Schweiz in folgende fünf Bereiche unterteilt wird:
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem)
- der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
- der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
- die Arbeitslosenversicherung
- die Familienzulagen
Für Unselbständigerwerbende (Festangestellte)
Folgende Sozialabgaben sind obligatorisch für erwerbstätige Personen in der Schweiz (ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres). Die obligatorischen Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entrichtet.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Arbeitgeber: 4.2%
- Arbeitnehmer: 4.2%
Invalidenversicherung (IV)
- Arbeitgeber: 0.7%
- Arbeitnehmer: 0.7%
Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitgeber: 0.225%
- Arbeitnehmer: 0.225%
Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Arbeitgeber: 1.1% (für Jahreseinkommen bis 148’200)
- Arbeitnehmer: 1.1% (für Jahreseinkommen bis 148’200)
- Arbeitgeber: 0.5% (für Jahreseinkommen über 148’200)
- Arbeitnehmer: 0.5% (für Jahreseinkommen über 148’200)
Ausländische Arbeitnehmer mit einem Ausweis L, B, F oder G unterliegen zudem der Quellensteuer. Die Quellensteuertarife sind kantonal unterschiedlich und werden direkt vom Einkommen abgezogen.
Die Berufsunfälle werden vollständig durch den Arbeitgeber gedeckt. Ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche sind die Arbeitnehmenden auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Als Unfälle gelten; plötzliche Einwirkung, nicht beabsichtigte Unfälle, ein äusserer Faktor und Ungewöhnliches. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, gilt es als Krankheit und die Kosten werden über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers abgerechnet.
Für Selbständigerwerbende (Freiberufler)
Selbständigerwerbende, die
- unter eigenem Namen
- auf eigene Rechnung
- in unabhängiger Stellung
- auf eigenes wirtschaftliches Risiko
arbeiten, sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Auch die berufliche Vorsorge ist nicht obligatorisch. Selbständigerwerbende müssen aber Beiträge an die AHV (7.8%), IV (1.4%) und an die EO (0.45%) entrichten. Um über die eigene Firma (GmbH oder AG) abzurechnen, muss der Firmensitz in der Schweiz sein.