Alles, was Sie über den Personalverleihvertrag wissen müssen

Alles, was Sie über den Personalverleihvertrag wissen müssen
7. September 2018 Eylem Polat

 

 

Alles, was Sie über den Personalverleihvertrag wissen müssen

 

Der Personalverleihvertrag untersteht dem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) «Persoanlverleih». Ein Personalverleihvertrag setzt sich aus einem Einsatz- und Rahmenarbeitsvertrag zusammen. Der Rahmenarbeitsvertrag wird einmalig abgeschlossen und gilt ergänzend zu jedem neuen Einsatz. Die Angaben und Konditionen in einem für jeden Einsatz abgeschlossenen Einsatzvertrag ergänzen die im Rahmenarbeitsvertrag aufgeführten Bestimmungen.

Das sind die Vorteile von Personalverleih

Bei Personalverleih haben Sie als Berater Flexibilität bei der freien Projektauswahl wie ein Selbständiger, doch gleichzeitig sind Sie finanziell abgesichert wie ein intern Festangestellter. Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen und sind gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Unfall versichert. Zu mehr Informationen bezüglich den Sozialleistungen gelangen Sie hier: Sozialleistungen für Erwerbstätige in der Schweiz.

Diese Punkte sollten im Personalverleihvertrag vorhanden sein

Wir empfehlen einen Arbeitsvertrag, egal in welchem Anstellungsverhältnis, immer schriftlich festzuhalten. Denn obwohl ein Arbeitsvertrag auch über stillschweigendes Verhalten oder mündlich zustande kommen kann, ist im Falle eines Streitfalls die Beweisführung ohne schriftlichen Vertrag nur schwer zu erbringen.

Rahmenvertrag – fehlt da noch was?

Ein seriöser Rahmenvertrag sollte folgende Punkte abgehandelt haben.

Allgemeine Informationen

  • GAV Personalverleih
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rechte der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

  • Lohn
  • Spesen und Auslagen
  • Überstunden / Überzeit
  • Auszahlung
  • Abzüge für Sozialleistungen
  • Probezeit
  • Ferien und Feiertage
  • Sozialleistungen (Unfall, Krankheit, Militär, – Zivilschutz- und Zivildienst, Mutterschaft, Berufliche Vorsorge, Familienzulagen)
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Datenschutz

Pflichten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

  • Art der zu leistenden Arbeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Sorgfaltspflicht
  • Weisungen

Ergänzendes Recht

Gerichtsstand

Folgende Punkte sollten im Einsatzvertrag vorhanden sein:

  • Einsatzbetrieb
  • Einsatzadresse
  • Kontaktperson
  • Art der zu leistenden Arbeit
  • Einsatzbeginn und Pensum
  • Einsatzende
  • Arbeitszeiten
  • Brutto Monats- oder Stundenlohn
  • Spesen und Zuschläge

Ist Ihnen noch etwas unklar? Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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